Fachbeiträge

Unsere Fachbeiträge sind überwiegend in deutscher Sprache vorhanden.

Länderreport Kenia

Das Jahr 2026 ist in Kenia bislang von einer außergewöhnlich hohen Reformdynamik geprägt. Mit umfassenden Gesetzesänderungen im Steuer-, Finanzmarkt-, Technologie-, Arbeits- und Gesellschaftsrecht sowie infolge zahlreicher weiterer regulatorischer Initiativen hat die Regierung den wirtschaftsrechtlichen Rahmen in einem seit Jahren nicht mehr erreichten Umfang weiterentwickelt. Gleichzeitig blieb das politische Umfeld durch anhaltende Spannungen zwischen Exekutive und Judikative sowie wiederkehrende gesellschaftliche Proteste geprägt.

Substanz statt Schein: Der echte Arbeitgeber im Employer of Record-Modell

Sog. Employer of Record-Modelle (EoR-Modell) versprechen Unternehmen Lösungen für die internationale Expansion geschäftlicher Tätigkeiten und die immer öfter herausfordernde Suche nach qualifizierten Fachkräften. Das EoR-Modell ist ein ursprünglich aus dem angloamerikanischen Raum stammendes Personaleinsatzmodell, das die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Ausland erleichtern soll, indem eine Agentur (der EoR) Arbeitnehmer am Einsatzort auf Grundlage eines Arbeitsvertrages nach lokalem Recht anstellt und das arbeitgeberseitige Weisungsrecht auf das Kundenunternehmen überträgt. Die Arbeitsleistung wird dann vollständig oder teilweise in dem jeweiligen Einsatzland unter Weisung des Kundenunternehmens erbracht. Was viele Unternehmen als äußerst praktische Lösung betrachten, ist jedoch mit gewissen Risiken verbunden, die sich insbesondere aus dem deutschen und ausländischen Arbeits- und Aufenthaltsrecht sowie aus dem Sozialversicherungs- und Steuerrecht ergeben. Aufgrund der Missbrauchsgefahr können EoR-Modelle in den Fokus der Überprüfung durch (ausländische) Arbeits-, Immigrations- und Steuerbehörden sowie Sozialversicherungsträger geraten. Der vorliegende Beitrag stellt das EoR-Modell vor, erläutert ausgewählte Risiken, stellt die Grundlagen und Prüfkriterien des Substanztests dar und gibt Einblicke in die regulatorische und steuerliche Dimension bei Scheitern des Substanztests. Der Beitrag schließt mit einem Überblick über praxisorientierte Strategien zur Stärkung von Compliance sowie einem Ausblick.

The Dimensions of Economic Substance

Economic substance has various dimensions in the United Arab Emirates (“UAE”). At the domestic level, it manifests mainly under the Qualifying Free Zone Person (“QFZP”) concept, wherein businesses may claim a special 0 per cent Corporate Tax (“CT”) rate under certain conditions, rather than the standard 9 per cent. One of the conditions that QFZPs need to fulfil is to “maintain adequate substance”, failing which the benefit is lost for at least 5 years.

Temporär vor Ort – dauerhaft im Risiko? Fallstricke beim Auslandseinsatz deutscher Anlagenbauunternehmen

Der temporäre Auslandseinsatz eigener Mitarbeitender zur Montage und Inbetriebnahme von Anlagen ist im internationalen Projektgeschäft deutscher Anlagenbauunternehmen gängige Praxis. Wenn jedoch keine Tochtergesellschaft vor Ort besteht und die erforderlichen investitionsrechtlichen Erlaubnisse sowie die zwingend notwendigen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen nicht beantragt wurden, drohen rechtliche und steuerliche Konsequenzen. Dieser Beitrag beleuchtet die verschiedenen Fallstricke für deutsche Anlagenbauer mit Auslandsgeschäft.

Zwischen Krieg und Frieden: Deutsche Unternehmen und Investoren in den Golfstaaten sechs Monate nach Ausbruch des Iran-Konflikts

Der am 28.2.2026 ausgebrochene Iran-Konflikt zwischen den USA und Israel einerseits sowie dem Iran andererseits dauert inzwischen seit sechs Monaten an. Obwohl die Golfstaaten nicht selbst Konfliktpartei sind, wurden sie seit dem 28.2.2026 wiederholt Ziel militärischer Angriffe durch den Iran. Nachdem die militärischen Auseinandersetzungen infolge des Inkrafttretens eines Waffenstillstands Anfang April 2026 zunächst zum Stillstand kamen, herrschte zunächst die Hoffnung, dass die Golfregion vergleichsweise schnell zur gewohnten Stabilität würde zurückkehren können. Erneute Angriffe des Iran auf einzelne Golfstaaten in der Waffenstillstandsphase führten indes rasch die Fragilität des Waffenstillstands vor Augen. Am 18.6.2026 unterzeichneten die USA und der Iran ein Memorandum of Understanding, in dem beide Parteien sich u. a. zur sofortigen und dauerhaften Einstellung militärischer Operationen verpflichteten. Das Rahmenabkommen lief 60 Tage nach seiner Unterzeichnung, mithin im August 2026, aus. Die Golfregion befindet sich sechs Monate nach Ausbruch des Konflikts infolge dieser Entwicklungen in einer Situation zwischen Krieg und Frieden. Der Alltag in den Golfstaaten geht wie gewohnt weiter und Unternehmen und Investoren in den Golfstaaten gehen wie üblich ihren geschäftlichen Aktivitäten nach, sehen sich seit Ausbruch des Konflikts aber auch neuen Herausforderungen ausgesetzt, denen sie mit Anpassungsstrategien begegnen müssen.

Steuerliche Substanz bei Handelszentren in den VAE – von den Economic Substance Regulations hin zur FTA Decision No. 6 of 2026

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben sich als Handelsdrehscheibe zwischen Europa, Afrika und Asien etabliert. Handelszentren, die aus den Freihandelszonen der VAE heraus den Export und Re-Export von Waren betreiben, unterlagen zunächst den Substanzanforderungen der sog. Economic Substance Regulations. Diese sind zwischenzeitlich abgeschafft worden; die Substanzbestimmungen werden nunmehr vollständig über das Körperschaftsteuerregime abgedeckt. Mit der Federal Tax Authority Decision No. 6 of 2026 hat die Bundessteuerbehörde der VAE erstmals im Einzelnen festgelegt, wie Handelszentren in sog. Designated Zones die Voraussetzungen ihrer Steuerprivilegierung nachzuweisen haben. Der Beitrag erläutert die neuen Anforderungen und ordnet sie in die Entwicklung der Substanzanforderungen in den VAE ein.

Wie viel Substanz in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist genug? – Die Klarstellungen zum Substanzerfordernis von Qualifying Free Zone Persons

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben die im Jahr 2019 eingeführten Economic Substance Regulations für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2022 enden, aufgehoben. Das Erfordernis wirtschaftlicher Substanz besteht jedoch fort: Unternehmen in Freihandelszonen, die als Qualifying Free Zone Person von dem präferenziellen Körperschaftsteuersatz von 0 % profitieren möchten, müssen eine angemessene Substanz in der jeweiligen Freihandelszone unterhalten. Was unter angemessener Substanz konkret zu verstehen ist, ließen Gesetz und Durchführungsbestimmungen bislang weitgehend offen. Mit der Veröffentlichung der Corporate Tax – Summary of FTA Private Clarifications issued up to May 2026 hat die Federal Tax Authority nun gebündelt Einblick in ihre aktuelle Verwaltungspraxis zum Substanzerfordernis gewährt. Der vorliegende Beitrag analysiert die Klarstellungen im Abschnitt „Free Zones – Adequate Substance“ im Einzelnen und ordnet sie in den Kontext des Körperschaftsteuerrechts der VAE und mit Blick auf die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung ein.

Die negative Feststellungsklage als prozessuale Strategie im Drittstaatenverkehr – Rechtshängigkeit, Zustellung und Vollstreckung außerhalb der EU

Infolge der Globalisierung gehören grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen für viele deutsche Unternehmen zum Geschäftsalltag. Während der innereuropäische Rechtsverkehr durch die Brüssel-Ia-Verordnung (EuGVVO) sowie ergänzende Übereinkommen weitgehend harmonisiert ist, kann die prozessuale Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Vertragspartnern mit Sitz in Drittstaaten Unternehmen und ihre Rechtsberater weiterhin vor erhebliche Herausforderungen stellen. Insbesondere wenn keine multi- oder bilateralen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen existieren, ergeben sich regelmäßig komplexe Fragestellungen hinsichtlich der Wahl des richtigen Gerichtsstands, der Rechtshängigkeit paralleler Verfahren sowie der Durchsetzbarkeit etwaiger Titel. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Fragestellungen ist nicht nur für eine erfolgreiche Durchsetzung eigener Ansprüche essenziell, sondern auch zum Schutz vor potenziell kostspieligen und langwierigen Klageverfahren im Ausland.

Verhandlungsstrategien in den arabischen Golfstaaten – Zwischen Fairnessverständnis und Leverage-Logik?

Die arabischen Golfstaaten, darunter Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), Katar, Kuwait, Oman und Bahrain, haben sich in den vergangenen Jahrzehnten zu interessanten Absatzmärkten für europäische Unternehmen entwickelt. Wenngleich der Grad des unternehmerischen Engagements in der Praxis oft variiert und von der Gründung eines Unternehmensstandortes vor Ort bis zum Abschluss einzelner Lieferverträge oder einzelner Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen reichen kann, setzt unternehmerisches Engagement in der Region regelmäßig erfolgreiches Verhandeln voraus. Unerfahrene Verhandler ohne Sinn für kulturelle Unterschiede und lokale Besonderheiten stoßen im Rahmen von Verhandlungen häufiger an Grenzen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über ausgewählte Aspekte des Verhandelns in den arabischen Golfstaaten und erläutert zudem einige typische Stolpersteine, auf die europäische Unternehmen im Rahmen von Verhandlungen in den arabischen Golfstaaten treffen können.

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