Temporär vor Ort – dauerhaft im Risiko? Fallstricke beim Auslandseinsatz deutscher Anlagenbauunternehmen
- comply.
- Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M.
- Marcel Trost, LL.M.
Der temporäre Auslandseinsatz eigener Mitarbeitender zur Montage und Inbetriebnahme von Anlagen ist im internationalen Projektgeschäft deutscher Anlagenbauunternehmen gängige Praxis. Wenn jedoch keine Tochtergesellschaft vor Ort besteht und die erforderlichen investitionsrechtlichen Erlaubnisse sowie die zwingend notwendigen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen nicht beantragt wurden, drohen rechtliche und steuerliche Konsequenzen. Dieser Beitrag beleuchtet die verschiedenen Fallstricke für deutsche Anlagenbauer mit Auslandsgeschäft.


