Das thailändische Markenrecht – Eine Einführung
- MarkenR
- Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M.
- Till Morstadt
- Thomas Fuhrmann
Thailand gilt nach wie vor als einer der Schlüsselinvestitionsstandorte in Südostasien, u.a. bedingt durch die zentrale geografische Lage des Landes inmitten der Staaten der Association of Southeast Asian Nations (ASEAN). Neben dem lokalen Markt in Thailand mit seinen 60 Mio. Einwohnern, nutzen ausländische Investoren das Land auch als Sprungbrett in den südostasiati-schen Wirtschaftsraum (ASEAN Economic Community – AEC).
Im Rahmen eines geschäftlichen Engagements in Thailand ist aus Sicht der ausländischen Investoren bedeutsam, ihre Kennzeichen in Thailand hinreichend zu schützen, um sich insbesondere gegen Fälschungen und Imitationen zur Wehr setzen zu können.
Zuletzt hat die thailändische Regierung das Markenrecht im Juli 2016 novelliert, um eine stärkere Angleichung an internationale Standards zu erreichen. Der folgende Artikel verschafft zunächst einen Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedin-gungen des thailändischen Markenrechts (I.) und stellt die speziellen behördlichen und gerichtlichen Institutionen für Mar-kenangelegenheiten in Thailand vor (II.). Im Anschluss wird auf die Eintragung schutzfähiger Marken (III.) eingegangen sowie die Möglichkeit der Löschung bereits eingetragener Marken (IV.) erörtert. Sodann wird erläutert, wie gegen Schutzrechtsverletzungen vorgegangen werden kann (V.) und wie sich Rechte an einer Marke auf Dritte übertragen lassen (VI.). Der Beitrag schließt mit einem zusammenfassenden Ausblick (VII.).

