Die Bestimmung der Arbeitnehmerzahl im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
- CB
- Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M.
- Florian Herkommer
Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) im Hinblick auf die Bestimmung der maßgeblichen Arbeitnehmerzahl gemäß § 1 Abs. 1 LkSG. Angesichts der weitreichenden Sorgfaltspflichten des LkSG ist es für Unternehmen wichtig, frühzeitig zu erkennen, ob sie vom persönlichen Anwendungsbereich erfasst werden. Hierfür ist auch die Berücksichtigung von Sonderfällen wie Leiharbeit, Entsendungen oder konzerninternen Zurechnungen von besonderer Relevanz. Die Aktualität des Themas wird durch die Anfang 2024 verabschiedete Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) weiter unterstrichen. Insofern ist freilich auch zu beachten, dass die EU-Kommission im Februar 2025 als Teil des Omnibus-Paketes vorgeschlagen hat, die CSDDD zwar grundsätzlich beizubehalten, aber zum Zwecke der Entlastung von Unternehmen die Verpflichtungen für diese zu vereinfachen und die Umsetzungsfrist nach hinten zu verschieben.
