Fachbeiträge

Unsere Fachbeiträge sind überwiegend in deutscher Sprache vorhanden.

Substance over form reloaded – Local Content als Substanzprüfung jenseits von § 8 AStG und BEPS

Die internationale Unternehmensstrukturierung wird zunehmend komplexer. Während klassische Substanzanforderungen, wie die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nach § 8 AStG, primär der Verhinderung von Gewinnverlagerungen dienen, etablieren sich parallel Local Content-Anforderungen als eigenständiges regulatorisches Instrument mit industriepolitischer Zielsetzung. Local Content-Anforderungen knüpfen in den erfassten Sektoren (z. B. im Rohstoffsektor oder in der Rüstungswirtschaft) bzw. gegenüber den erfassten Auftraggebern im Ausland (insbesondere staatlichen und staatsnahen Auftraggebern) Marktzugang nicht an steuerliche Compliance, sondern an eine nachzuweisende lokale Wertschöpfung. Der Beitrag gibt einen Überblick über Local Content-Programme, deren internationale Verbreitung und Implementierungsformen und grenzt diese dann von der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung ab. Abschließend werden Compliance-Überlegungen und praktische Lösungsmodelle für deutsche Unternehmen vorgestellt.

Substanz oder Steuervorteil? – Die „Tiger Global“-Entscheidung Indischer Supreme Court, Urteil v. 15.1.2026 – Civil Appeal No. 262, 263 and 264 of 2026

Mit seiner Entscheidung vom 15.1.2026 in der Rechtssache Tiger Global International Holdings hat der Oberste Gerichtshof Indiens ein vielbeachtetes Signal zur steuerlichen Legitimität internationaler Unternehmensstrukturen gesetzt. Im Zentrum stand die Frage, ob mauritische Investmentfonds beim Verkauf ihrer Anteile am indischen E-Commerce-Pionier Flipkart an Walmart die Vorteile des indisch-mauritischen Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch nehmen dürfen – oder ob es sich um bloße Conduit-Gesellschaften ohne wirtschaftliche Substanz handelt. Der Oberste Gerichtshof entschied gegen die Investoren und stellte klar, dass Ansässigkeitsbescheinigungen für sich genommen keinen ausreichenden Nachweis darstellen und die allgemeine Anti-Missbrauchsregel selbst Bestandsschutzklauseln durchbrechen kann. Die Entscheidung dürfte weit über Indien hinaus Bedeutung erlangen, weil sie grundlegende Maßstäbe für die Substanzanforderungen bei grenzüberschreitenden Investitionsstrukturen setzt. Betroffen sind insbesondere Investmentfonds und Holdingstrukturen in traditionell steuerfreundlichen Jurisdiktionen wie Mauritius, den Cayman-Inseln, Singapur und Hongkong.

Einführung einer Domestic Minimum Top-up Tax in den Vereinigten Arabischen Emiraten – Die Umsetzung von Pillar Two des BEPS 2.0-Projekts

Mit der Einführung der nationalen Mindeststeuer schlagen die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) einen neuen Weg in ihrem Körperschaftsteuersystem ein. Ziel ist es u. a., internationale Steuerstandards umzusetzen und sicherzustellen, dass Steuern, die anderenfalls im Ausland erhoben würden, stattdessen in den VAE entrichtet werden. Dieser Beitrag untersucht die Umsetzung der nationalen Mindeststeuer im Kontext der Säule 2 (Pillar Two) des BEPS-Projekts der OECD und deren Auswirkungen auf multinationale Unternehmensgruppen in den VAE.

Virtuelle Dienstleistungsbetriebsstätten in Saudi-Arabien

Globalisierung und Digitalisierung haben die Art und Weise, wie Unternehmen weltweit Geschäfte tätigen, grundlegend verändert. So können immer mehr Dienstleistungen ohne physische Anwesenheit beim Kunden erbracht werden. Auf diese Entwicklung hat das Königreich Saudi-Arabien reagiert, indem es das Konzept der sog. virtuellen Dienstleistungsbetriebsstätte eingeführt hat. Danach liegt eine steuerliche Betriebsstätte durch die Erbringung von Dienstleistungen in Saudi-Arabien auch dann vor, wenn die Dienstleistungen ohne physische Anwesenheit des Dienstleisters – also „remote“ – erbracht werden. Ausreichend ist es, wenn die Dienstleistungen an einen Kunden in Saudi-Arabien erbracht werden und von gewisser Dauer sind. Das Rechtsinstitut der virtuellen Dienstleistungsbetriebsstätte ist vor allem für Unternehmen relevant, die digitale Dienstleistungen, Beratungen oder technische Lösungen über digitale Kanäle anbieten. Aber auch Unternehmen, die durch Fernarbeit oder virtuelle Teams grenzüberschreitend tätig sind, könnten ggf. unter das Konzept der virtuellen Dienstleistungsbetriebsstätte fallen. Wird eine virtuelle Dienstleistungsbetriebsstätte im Einzelfall begründet, muss das betroffene ausländische Unternehmen auf die so erwirtschafteten Einkünfte in Saudi-Arabien Körperschaftsteuer zahlen. Dieser Beitrag stellt das Konzept der virtuellen Dienstleistungsbetriebsstätte vor und beleuchtet die Auswirkungen auf Unternehmen, abhängig davon, ob diese in einem Staat mit oder ohne DBA im Verhältnis zu Saudi-Arabien ansässig sind.

Die Investment Hubs Dubai, Hongkong und Singapur im Vergleich

Der Beitrag liefert einen Vergleich der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und steuerlichen Chancen in den drei bedeutenden Investment Hubs Dubai, Hongkong und Singapur. Der Beitrag beleuchtet neueste politische und rechtliche Entwicklungen. Hierbei wird besonderes Augenmerk auf die für Investoren und deren Berater relevanten gesellschafts-, arbeits- und steuerrechtlichen Aspekte gelegt. Entwicklungen und Trends werden kontextbezogen erläutert und weiterführende Hinweise erteilt.

Steuererleichterungen in Saudi-Arabien

Im Dezember 2023 kündigte die Investitionsbehörde Saudi-Arabiens zusammen mit dem Finanzministerium und der obersten Steuerbehörde Steuererleichterungen im Rahmen der Regional Headquarter (RHQ)-Initiative an. Hierdurch soll ein neuer Anreiz für Unternehmen geschaffen werden, ihr RHQ in Saudi-Arabien zu errichten. Dies soll künftig Voraussetzung für die Vergabe von Staatsaufträgen sein. Auch der staatliche Ölkonzern Saudi Aramco bevorzugt Vertragspartner mit einem RHQ in Saudi-Arabien. Zudem soll die für die RHQ-Gesellschaft geltende Körperschaft- bzw. Quellensteuer für einen Zeitraum von 30 Jahren auf 0 % reduziert werden. Dieser Beitrag befasst sich mit den Anforderungen an die Errichtung eines RHQ in Saudi-Arabien und den damit verbundenen Anreizen. Dabei wird kritisch hinterfragt, ob die steuerlichen Anreize bei Konzernstrukturen mit Sitz in Deutschland aufgrund des Risikos der Hinzurechnungsbesteuerung im Ergebnis tatsächlich Bestand haben.

Das neue Körperschaftsteuergesetz der Vereinigten Arabischen Emirate

Am 31.1.2022 kündigte das Finanzministerium der Vereinigten Arabischen Emirate die Einführung eines föderalen Körperschaftsteuersystems an. Diese Ankündigung wurde mit dem Erlass des Körperschaftsteuergesetzes am 9.12.2022 umgesetzt. Die Einführung der Körperschaftsteuer stellt eine bahnbrechende Neuerung im Steuersystem der Emirate dar, zumal dieses bislang dafür bekannt war, Gewinne von Unternehmen überhaupt nicht oder allenfalls von Unternehmen aus bestimmten Sektoren zu besteuern. Neben der Veröffentlichung des Gesetzes gibt es eine Reihe an Ministerial- und Kabinettsbeschlüssen, die das Gesetz konkretisieren. Das Finanzministerium der Vereinigten Arabischen Emirate hat auf eine einheitliche Durchführungsverordnung verzichtet. Vor diesem Hintergrund steht die Verabschiedung weiterer Ministerial- und Kabinettsbeschlüsse zu erwarten. Der nachfolgende Beitrag soll den Anwendungsbereich des neuen Gesetzes, im Speziellen die Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Unternehmen in Freihandelszonen, beleuchten, ehe die verschiedenen Steuersätze, die Ausnahmen von der Körperschaftsteuer und die Verrechnungspreis-Compliance dargestellt werden. Abschließend wird auf das Körperschaftsteuererklärungsprozedere eingegangen.

Die Einführung einer Körperschaftsteuer in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Am 31.1.2022 kündigte das Finanzministerium der Vereinigten Arabischen Emirate die erstmalige Einführung eines föderalen Körperschaftsteuersystems an. Die geplante Einführung der Körperschaftsteuer stellt eine bahnbrechende Neuerung im Steuersystem der Emirate dar, zumal diese bislang dafür bekannt waren, Gewinne von Unternehmen überhaupt nicht oder doch nur von Unternehmen aus bestimmten Sektoren zu besteuern. Bislang sind lediglich Leitlinien und ein Fragenkatalog (FAQ) vom Finanzministerium veröffentlicht worden. Es ist allerdings zu erwarten, dass Mitte des Jahres 2022 weitere Informationen bezüglich des Gesetzes und entsprechende Durchführungsbestimmungen folgen werden. Dieser Beitrag soll zunächst den Anwendungsbereich des neuen Gesetzes beleuchten. Im Anschluss werden die verschiedenen Steuersätze und Ausnahmen von der Körperschaftsteuer dargestellt und abschließend wird auf das Prozedere um die Körperschaftsteuererklärung eingegangen.

Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Am 10.11.2020 entschied Scheich Mansour bin Zayed Al Nahyan, stellvertretender Premierminister und Vorsitzender der Justizbehörde von Abu Dhabi, die Einrichtung einer speziellen Gerichtsbarkeit für Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Der Tax Evasion Court ist das erste Gericht dieser Art in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE). Insgesamt fügt sich dies in die kontinuierliche Entwicklung des Justizsystems Abu Dhabis und in das Bestreben der VAE ein, Geldwäsche und Steuerhinterziehung verstärkt zu bekämpfen. Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick über die Bekämpfung der Steuerhinterziehung in den VAE geben. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Einrichtung des Tax Evasion Court in Abu Dhabi. Zudem wird im Speziellen auf den Straftatbestand der Steuerhinterziehung eingegangen und das Verhältnis von Strafrecht und Steuerrecht aufgezeigt.

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