Employer of Record-Modelle im internationalen Anlagenbau – Regulierungs-Arbitrage, Compliance-Leverage oder rechtliches Minenfeld?
- ZfBR
- Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M.
- Marcel Trost, LL.M.
- Roland Falder
Employer of Record (EoR)-Modelle gewinnen im internationalen Anlagenbau zunehmend an Bedeutung. Engineering-Unternehmen setzen sie grenzüberschreitend ein, um hochspezialisiertes Personal kurzfristig in ausländischen Projektmärkten zu beschäftigen, ohne eigene lokale Strukturen (Repräsentanz, Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft) aufzubauen. Die vermeintliche Einfachheit des Modells täuscht jedoch darüber hinweg, dass je nach Ausgestaltung der Rechtsordnung des Projektstaates erhebliche Compliance-Risiken entstehen können. Der Beitrag analysiert drei zentrale Risikodimensionen: die arbeits(erlaubnis)rechtliche Einordnung von EoR-Arrangements – insbesondere die Abgrenzung zur (häufig erlaubnispflichtigen) Arbeitnehmerüberlassung –, gewerbeerlaubnisrechtliche Anforderungen sowie die steuerliche Betriebsstättenproblematik (Permanent Establishment). Er zeigt auf, unter welchen Bedingungen EoR-Modelle ein rechtlich tragfähiges Instrument darstellen und in welchen Konstellationen alternative Beschäftigungsstrukturen vorzuziehen sind.