Zur besonderen Bedeutung der Streitentscheidungsregelung im internationalen Anlagen- und Infrastrukturbau
- InfrastrukturR
- Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M.
International aktiven Anlagenbauern stellt sich neben den klassischen Themenfeldern, wie den investitions- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, der Projektumsetzung sowie der (vertraglichen) Haftungsrisiken, die Frage, welche Form der Streitentscheidung zwischen den Parteien vertraglich vereinbart werden kann bzw. auf welche Streitbeilegungsmittel sie sich berufen können. Neben alternativen Formen der Streitbeilegung (bspw. Mediation und Adjudikation) stellen die staatliche Gerichtsbarkeit (I.) sowie die Handelsschiedsgerichtsbarkeit (II.) die klassischen Streitbeilegungsformen dar. In Konstellationen, in denen der Gaststaat Schutzrechte des ausländischen Anlagenbauers bzw. -betreibers ausgehöhlt hat, kann ggf. (auch) ein Investitionsschiedsverfahren (III.) angestrengt werden.


