Der eigene Geschäftsbereich im Ausland – Sorgfaltspflichten ausländischer Niederlassungen und Tochtergesellschaften nach dem LkSG
- RIW
- Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M.
- Roland Falder
Das am 1. 1. 2023 in Kraft tretende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verlangt von betroffenen Unternehmen, Menschenrechte und Umweltschutzvorschriften entlang ihrer Lieferketten einzuhalten. Konkret werden international agierenden Unternehmen entsprechende Pflichten, insbesondere gegenüber unmittelbaren Lieferanten und im eigenen Geschäftsbereich, auferlegt. Für die Anwendbarkeit des LkSG auf ausländische Niederlassungen und Tochtergesellschaften ist der Begriff des „eigenen Geschäftsbereichs“ von besonderer Bedeutung. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem Begriff des eigenen Geschäftsbereichs und dessen Auswirkungen auf international agierende Unternehmen.

