Deutschland und die Vereinigten Arabischen Emirate ohne Doppelbesteuerungsabkommen – Zeit für eine Neubewertung?
- RIW
- Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M.
- Marcel Trost, LL.M.
- Andreas Heinrich, LL.M. oec
Mit Ablauf des 31. 12. 2021 ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) außer Kraft getreten. Seitdem steht Deutschland nahezu allein unter den großen Industrienationen ohne entsprechenden Abkommensschutz gegenüber den VAE da. Die VAE haben mittlerweile mit 142 Staaten weltweit, darunter nahezu alle europäischen Nachbarstaaten Deutschlands, DBA abgeschlossen. Die Entscheidung der Bundesregierung, das DBA auslaufen zu lassen, wurde seinerzeit nicht im Einzelnen begründet. Gleichwohl lassen sich aus der damaligen Rechtslage mutmaßliche Gründe für diese Entscheidung ableiten. Dazu gehört haben könnten das Fehlen einer allgemeinen Einkommen- und Körperschaftsteuer in den VAE mit der damit verbundenen Gefahr sog. „weißer Einkünfte“, die Missbrauchsgefahr durch Sitzverlagerungen, jahrelange Defizite der VAE bei Transparenz und Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die schließlich 2022 und 2023 in der Listung der VAE auf verschiedenen internationalen Negativlisten mündeten, sowie eine insgesamt restriktive deutsche DBA-Politik gegenüber Niedrig- und Nullsteuerstaaten.

