Made in Germany – Herkunftsbezeichnung und Ursprungszeugnis im Lichte des Auslandsgeschäfts
- RIW
- Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M.
Das Label „Made in Germany“ ist für ausländische Kunden oftmals ein schlagendes Argument gegenüber günstigeren Produkten aus Asien. Unternehmen, die ihre Waren mit „Made in Germany“ etikettieren, genießen im Verhältnis zur internationalen Konkurrenz häufig einen Wettbewerbsvorteil. Vor dem Hintergrund, dass deutsche Investoren ihre Fertigungsstätten seit den 1980er Jahren schrittweise ins Ausland verlegt haben, begegnet die Verwendung solcher Herkunftsbezeichnungen zunehmend rechtlichen Komplexitäten. Der folgende Beitrag setzt sich mit den praxisrelevanten Rahmenbedingungen bezüglich der Herkunftsbezeichnung „Made in Germany“ im Lichte der Fertigung im Ausland auseinander.

