Zeitenwende in den VAE – Besteuerung von Unternehmen in den Freihandelszonen
- PIStB
- Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M.
Seit dem 1.6.23 erheben die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) eine Körperschaftsteuer in Höhe von 9 % auf Unternehmensgewinne. Das stellt eine bahnbrechende Neuerung im Steuersystem der Emirate dar. Bemerkenswerterweise geht das neue Körperschaftsteuergesetz in seinem Regelungsumfang deutlich weiter als zu Beginn des Jahres 2022 ursprünglich angekündigt. Dies hat in erster Linie Auswirkungen auf Unternehmen in den sog. Freihandelszonen. Im Folgenden soll die Rechtslage hinsichtlich der konkreten Anforderungen für die Besteuerung von Unternehmen in Freihandelszonen näher beleuchtet werden.


