EUDR und Emerging Markets: Nachhaltigkeit als Handelshemmnis?
- AW-Prax
- Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M.
- Marcel Trost, LL.M.
- Roland Falder
Am 30.12.2025 wird die Europäische Entwaldungsverordnung (Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.5.2023, EU Deforestation Regulation – EUDR) endgültig umgesetzt werden. Mit der EUDR soll die Entwaldung im Zusammenhang mit Produkten aus sieben Rohstoffen begrenzt werden. Während in erster Linie in der Europäischen Union (EU) niedergelassene Importeure und Handler dieser Rohstoffe und relevanter Erzeugnisse neue Sorgfaltsanforderungen erfüllen müssen, werden zugleich Erzeuger im außereuropäischen Ausland, u.a. in Emerging Markets und Entwicklungsländern, mittelbar durch die neuen Vorgaben belastet. Ausländische Erzeuger gleich welcher Größe werden ihren Geschäftspartnern Dokumente, rechtliche Nachweise und Ursprungsnachweise vorlegen müssen, damit diese die Sorgfaltspflichten erfüllen können. Erzeuger, die die EUDR-Standards nicht erfüllen, laufen Gefahr, vom Handel mit der EU ausgeschlossen zu werden. Nachfolgend werden einige unmittelbare und mittelbare Auswirkungen der EUDR auf EU-Unternehmen und außereuropäische Erzeuger beleuchtet.


