Evakuierung statt Einsatz: Arbeitgeberpflichten bei der Rückholung entsandter Mitarbeiter in geopolitischen Krisenlagen
- IWRZ
- Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M.
- Marcel Trost, LL.M.
- Roland Falder
Der Ausbruch militärischer Konflikte in der Golfregion – zuletzt der Iran-Krieg am 28.2.2026– stellt entsendende Unternehmen vor eine bislang vielfach unterschätzte Frage: Welche konkreten Pflichten treffen den deutschen Arbeitgeber, wenn im Einsatzstaat eine akute Sicherheitslage entsteht und eine geordnete Evakuierung oder überstürzte Ausreise entsandter Mitarbeiter erforderlich wird? Aufbauend auf einen Beitrag der Autoren in der vorhergehenden Ausgabe der IWRZ zu den allgemeinen Arbeitgeberpflichten bei Auslandseinsätzen widmet sich die vorliegende Darstellung – auch aus Anlass der Aktualität des Iran-Krieges – den spezifischen Handlungspflichten in Krisensituationen: von der Lagebeobachtung und Krisenvorsorge über die Evakuierungspflicht und ihre Grenzen bis hin zu vergütungsrechtlichen Konsequenzen und Haftungsrisiken. Dabei zeigt sich, dass die arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht im Krisenfall keine Abschwächung, sondern eine erhebliche Intensivierung erfährt – und Unternehmen ohne eingespielte Krisenprotokolle erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt sind.


