Produktionsverlagerung nach Oman – Chancen und Perspektiven in Freihandels- und Sonderwirtschaftszonen
- AW-Prax
- Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M.
- Marcel Trost, LL.M.
Die deutsche Wirtschaft ist traditionell exportgetrieben. In den vergangenen Jahrzehnten hat die Globalisierung diese Entwicklung noch verstärkt und zu einem Anstieg des internationalen Handels und einer Internationalisierung von Herstellungsprozessen auf allen Produktionsstufen geführt. Für viele deutsche Unternehmen unterschiedlicher Größe ist das Auslandsgeschäft eine wichtige Säule ihrer geschäftlichen Tätigkeit. Deutsche Vorleistungsguter und Rohmaterialien werden im Ausland zur Herstellung von Produkten verwendet. Umgekehrt finden sich auch in vielen deutschen Gütern Vorleistungsguter, die zuvor in anderen Teilen der Welt produziert wurden. Während infolge der Corona-Pandemie und angesichts einer geopolitisch zunehmend angespannten Weltlage jungst darüber diskutiert wurde, zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit ins Ausland verlagerte Produktion ins Inland zurückzuholen, entscheiden sich viele deutsche Unternehmen nach wie vor bewusst dazu, entweder teilweise im Ausland zu produzieren oder ihre Produktion vollständig ins Ausland zu verlagern. Zuletzt wurde berichtet, dass aufgrund hoher Energiekosten und steigenden bürokratischen Aufwands am Standort Deutschland sogar eine wachsende Zahl deutscher Unternehmen eine Produktionsverlagerung ins Ausland erwägt. Ein möglicher Ansatz für eine Produktionsverlagerung kann die Gründung einer Produktionsgesellschaft in einer Freihandelszone oder Sonderwirtschaftszone im Sultanat Oman sein. Das auf der Arabischen Halbinsel belegene Land verfugt mittlerweile über drei Freihandelszonen sowie zwei Sonderwirtschaftszonen und bietet (ausländischen) Investoren diverse Anreize zur Gesellschaftsgründung, die nachstehend ausschnittsweise dargestellt werden.


