Virtuelle Dienstleistungsbetriebsstätten in Saudi-Arabien
- IWB
- Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M.
- Marcel Trost, LL.M.
Globalisierung und Digitalisierung haben die Art und Weise, wie Unternehmen weltweit Geschäfte tätigen, grundlegend verändert. So können immer mehr Dienstleistungen ohne physische Anwesenheit beim Kunden erbracht werden. Auf diese Entwicklung hat das Königreich Saudi-Arabien reagiert, indem es das Konzept der sog. virtuellen Dienstleistungsbetriebsstätte eingeführt hat. Danach liegt eine steuerliche Betriebsstätte durch die Erbringung von Dienstleistungen in Saudi-Arabien auch dann vor, wenn die Dienstleistungen ohne physische Anwesenheit des Dienstleisters – also „remote“ – erbracht werden. Ausreichend ist es, wenn die Dienstleistungen an einen Kunden in Saudi-Arabien erbracht werden und von gewisser Dauer sind. Das Rechtsinstitut der virtuellen Dienstleistungsbetriebsstätte ist vor allem für Unternehmen relevant, die digitale Dienstleistungen, Beratungen oder technische Lösungen über digitale Kanäle anbieten. Aber auch Unternehmen, die durch Fernarbeit oder virtuelle Teams grenzüberschreitend tätig sind, könnten ggf. unter das Konzept der virtuellen Dienstleistungsbetriebsstätte fallen. Wird eine virtuelle Dienstleistungsbetriebsstätte im Einzelfall begründet, muss das betroffene ausländische Unternehmen auf die so erwirtschafteten Einkünfte in Saudi-Arabien Körperschaftsteuer zahlen. Dieser Beitrag stellt das Konzept der virtuellen Dienstleistungsbetriebsstätte vor und beleuchtet die Auswirkungen auf Unternehmen, abhängig davon, ob diese in einem Staat mit oder ohne DBA im Verhältnis zu Saudi-Arabien ansässig sind.


