Die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG für Regional Headquarters
- IStR
- Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M.
- Marcel Trost, LL.M.
- Andreas Heinrich, LL.M. oec
Die Nutzung von Regional Headquarters zur Bündelung von Managementtätigkeiten ist bei deutschen Unternehmen mit Auslandspräsenz bzw. Auslandsgeschäft Standard. Die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 bis 13 AStG jedoch birgt die „Gefahr“, dass die für die Managementtätigkeit konzernintern in Rechnung gestellten Einkünfte in Deutschland besteuert werden und so etwaige im Ausland gewährte steuerliche Anreize verloren gehen.

