Kuwait: Einführung der globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmen (Länderbericht)
- IStR
- Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M.
- Andreas Heinrich, LL.M. oec.
Der Länderbericht behandelt folgende Änderung im Steuerrecht:
Einführung der globalen Mindestbesteuerung in Kuwait (Kuwait Decree-Law No. 157 of 2024, anwendbar für Geschäftsjahre ab 1.1.2025): Multinationale Unternehmensgruppen mit konsolidiertem Konzernumsatz von mindestens 750 Mio. EUR (240 Mio. KD) in mindestens zwei der letzten vier Geschäftsjahre, die in Kuwait durch Sitz oder Betriebsstätte tätig sind, unterliegen einer nationalen Aufstockungssteuer (Domestic Minimum Top-up Tax), soweit ihr effektiver Steuersatz in Kuwait unter 15 % liegt. Das Gesetz orientiert sich an den GloBE-Modellregeln der OECD (Pillar Two), verzichtet aber – wie die VAE und Bahrain – auf Income Inclusion Rule und Under-Taxed Payment Rule; vorgesehen sind Entlastungsmechanismen wie Substance Based Income Exclusion, De-minimis-Exclusion und verschiedene Safe Harbours. Im Gegenzug werden die betroffenen Unternehmen von bestehenden Steuern befreit (bisheriges kuwaitisches KStG, Neutral-Zone-Steuer, Zakat, National Labour Support Tax). Die Durchführungsverordnung des Finanzministers steht noch aus; der Bericht ordnet die Reform zudem in die Pillar-Two-Umsetzung der übrigen GCC-Staaten (VAE, Bahrain, Oman, Katar) ein.
Einführung der globalen Mindestbesteuerung in Kuwait (Kuwait Decree-Law No. 157 of 2024, anwendbar für Geschäftsjahre ab 1.1.2025): Multinationale Unternehmensgruppen mit konsolidiertem Konzernumsatz von mindestens 750 Mio. EUR (240 Mio. KD) in mindestens zwei der letzten vier Geschäftsjahre, die in Kuwait durch Sitz oder Betriebsstätte tätig sind, unterliegen einer nationalen Aufstockungssteuer (Domestic Minimum Top-up Tax), soweit ihr effektiver Steuersatz in Kuwait unter 15 % liegt. Das Gesetz orientiert sich an den GloBE-Modellregeln der OECD (Pillar Two), verzichtet aber – wie die VAE und Bahrain – auf Income Inclusion Rule und Under-Taxed Payment Rule; vorgesehen sind Entlastungsmechanismen wie Substance Based Income Exclusion, De-minimis-Exclusion und verschiedene Safe Harbours. Im Gegenzug werden die betroffenen Unternehmen von bestehenden Steuern befreit (bisheriges kuwaitisches KStG, Neutral-Zone-Steuer, Zakat, National Labour Support Tax). Die Durchführungsverordnung des Finanzministers steht noch aus; der Bericht ordnet die Reform zudem in die Pillar-Two-Umsetzung der übrigen GCC-Staaten (VAE, Bahrain, Oman, Katar) ein.

