Streitentscheidungsvereinbarungen mit staatlichen Institutionen der GCC-Mitgliedstaaten
- ZfBR
- Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M.
- Dr. Christina Hellrung
Staatlich geführte Unternehmen nehmen bei der Vergabe von Großprojekten eine Schlüsselrolle in den Mitgliedstaaten des Golfkooperationsrates (GCC) ein. Die Eingehung von Verträgen mit staatlichen Behörden ist für Investoren damit in der Regel unumgänglich. Der Vertragsschluss mit staatlichen Institutionen bringt besondere Herausforderungen mit sich. Im Vergleich zu Verträgen zwischen Privatpersonen sieht das Gesetz oft zwingende und damit unabänderliche Vertragsbedingungen vor. In fast allen der GCC-Mitgliedstaaten ist die vertragliche Vereinbarung von Streitentscheidungsklauseln mit staatlichen Unternehmen beschränkt. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in den GCC-Staaten und die Rechtsfolgen im Fall einer unwirksamen Vereinbarung.


